Thema: Die private Rentenversicherung

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Information zur privaten Rentenversicherung

 
 


Welche Vertragsformen gibt es?

Die private Rentenversicherung besteht aus der Beitragszahlungs- und aus der Verzehrphase. Beide können, müssen aber nicht, miteinander verbunden werden. Die Beitragszahlungsphase wird auch als Aufschubzeit bezeichnet.
So kann die Rentenpolice mit dem Ablauf der Beitragszahlung beendet werden. Statt der Rente wird dann eine Kapitalabfindung ausgezahlt.
Genauso kann Kapital aus anderen Quellen bei Rentenbeginn in einer Summe zur Verrentung in die Police eingezahlt werden.
Je nach der Art der Kapitalanlage während der Aufschubzeit unterscheidet man die Police in
· klassische Rentenversicherung: konservative Geldanlage mit garantierter Verzinsung des Vertragsguthabens von 3,25 Prozent (wie klassische Lebensversicherung).
· fondsgebundene Rentenversicherung: die Sparbeiträge werden in Investmentfonds investiert. Garantien fehlen, dafür bestehen höhere Renditechancen.

Wer ist geschützt?

Versicherte Person, Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind normalerweise identisch.
Bei Partnerrenten sind zwei Personen versichert.
Weitere Angehörigen können in Form von Witwen- und Waisenrenten begünstigt werden. Im übrigen erhalten die Angehörigen eine eventuell vereinbarte Leistung im Todesfall während der Aufschubzeit oder die wegen einer vereinbarten Mindestlaufzeit noch ausstehenden Renten.


Was leistet die Versicherung?

Die Versicherung zahlt nach der Beitragszahlungszeit entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung aus.
Zu den garantierten Leistungen kommt die Überschussbeteiligung. Sie entsteht, weil die Verwaltungskosten niedriger und die Zinserträge höher ausfallen als kalkuliert.

Wie hoch ist die Leistung?

Die Höhe der Versicherungsleistungen können Sie nach Ihrem Bedarf mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren.
Im Idealfall deckt die Leistung aus der Rentenversicherung genau Ihre Versorgungslücke ab. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, damit die Lösung für Sie „maßgeschneidert“ werden kann.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?

Die Höhe der Beiträge wird im wesentlichen bestimmt durch
· die Höhe der gewünschten Rente oder Kapitalauszahlung,
· der Vertragslaufzeit und
· dem Alter und Geschlecht der Versicherten Person.

Wie kann man sparen?

Für Paare ist eine gemeinsame Partnerrente günstiger zwei Einzelverträge mit Witwen- bzw. Witwerrente.
Bei der Geldanlage und bei der Policenverwaltung sind die Versicherer unterschiedlich geschickt. Das macht sich weniger in den Prämien, als vielmehr in der Gewinnbeteiligung bemerkbar. Ein Vergleich ist daher sinnvoll.

Wie ermittelt man den optimalen Versicherungsumfang?

Grundlage für den Versicherungsbedarf sind Ihre Versorgungsziele. Legen Sie also fest, wie hoch Ihr monatliches Einkommen im Alter sein soll oder wie viel Geld Ihrer Familien nach Ihrem Ableben zur Verfügung stehen soll.
Ziehen Sie davon ab, welche Leistungen Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Versorgungseinrichtungen erwarten können. Beziehen Sie vorhandene Versicherungen mit ein.

Worauf kommt es beim Vertragsabschluss an?

Bei der Altersversorgung kommt es darauf an, ein sinnvoll aufeinander abgestimmtes Konzept aus Grundversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung u.a.), eventuell betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge zu entwickeln.
Damit Ihr Sparbeitrag Ihnen den optimalen Nutzen bringt, empfehlen wir:
· Fordern Sie von uns eine Versorgungs-Analyse an,
· Lassen Sie sich durch uns die verfügbaren Fördermöglichkeiten („Riester-Rente“, betrieblich Altersversorgung, Steuerbegünstigungen) aufzeigen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.
· Beziehen Sie in Ihre Entscheidung auch die Unternehmens-Ratings mit ein. Solche Aussagen etwas über die Wirtschaftlichkeit der Versicherer werten wir für Sie aus.

 

 
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