Welche
Vertragsformen gibt es?
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Die
private Rentenversicherung besteht aus der Beitragszahlungs-
und aus der Verzehrphase. Beide können, müssen aber
nicht, miteinander verbunden werden. Die Beitragszahlungsphase
wird auch als Aufschubzeit bezeichnet.
So kann die Rentenpolice mit dem Ablauf der Beitragszahlung
beendet werden. Statt der Rente wird dann eine Kapitalabfindung
ausgezahlt.
Genauso kann Kapital aus anderen Quellen bei Rentenbeginn in
einer Summe zur Verrentung in die Police eingezahlt werden.
Je nach der Art der Kapitalanlage während der Aufschubzeit
unterscheidet man die Police in
· klassische Rentenversicherung: konservative Geldanlage
mit garantierter Verzinsung des Vertragsguthabens von 3,25 Prozent
(wie klassische Lebensversicherung).
· fondsgebundene Rentenversicherung: die Sparbeiträge
werden in Investmentfonds investiert. Garantien fehlen, dafür
bestehen höhere Renditechancen.
Versicherte
Person, Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind normalerweise
identisch.
Bei Partnerrenten sind zwei Personen versichert.
Weitere Angehörigen können in Form von Witwen- und
Waisenrenten begünstigt werden. Im übrigen erhalten
die Angehörigen eine eventuell vereinbarte Leistung im
Todesfall während der Aufschubzeit oder die wegen einer
vereinbarten Mindestlaufzeit noch ausstehenden Renten.
Was
leistet die Versicherung?
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Die
Versicherung zahlt nach der Beitragszahlungszeit entweder eine
lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung aus.
Zu den garantierten Leistungen kommt die Überschussbeteiligung.
Sie entsteht, weil die Verwaltungskosten niedriger und die Zinserträge
höher ausfallen als kalkuliert.
Wie
hoch ist die Leistung?
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Die
Höhe der Versicherungsleistungen können Sie nach Ihrem
Bedarf mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren.
Im Idealfall deckt die Leistung aus der Rentenversicherung genau
Ihre Versorgungslücke ab. Lassen Sie sich am besten persönlich
beraten, damit die Lösung für Sie maßgeschneidert
werden kann.
Wovon
hängt die Beitragshöhe ab?
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Die
Höhe der Beiträge wird im wesentlichen bestimmt durch
· die Höhe der gewünschten Rente oder Kapitalauszahlung,
· der Vertragslaufzeit und
· dem Alter und Geschlecht der Versicherten Person.
Für
Paare ist eine gemeinsame Partnerrente günstiger zwei Einzelverträge
mit Witwen- bzw. Witwerrente.
Bei der Geldanlage und bei der Policenverwaltung sind die Versicherer
unterschiedlich geschickt. Das macht sich weniger in den Prämien,
als vielmehr in der Gewinnbeteiligung bemerkbar. Ein Vergleich
ist daher sinnvoll.
Wie
ermittelt man den optimalen Versicherungsumfang?
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Grundlage
für den Versicherungsbedarf sind Ihre Versorgungsziele.
Legen Sie also fest, wie hoch Ihr monatliches Einkommen im Alter
sein soll oder wie viel Geld Ihrer Familien nach Ihrem Ableben
zur Verfügung stehen soll.
Ziehen Sie davon ab, welche Leistungen Sie von der gesetzlichen
Rentenversicherung und anderen Versorgungseinrichtungen erwarten
können. Beziehen Sie vorhandene Versicherungen mit ein.
Worauf
kommt es beim Vertragsabschluss an?
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Bei
der Altersversorgung kommt es darauf an, ein sinnvoll aufeinander
abgestimmtes Konzept aus Grundversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung
u.a.), eventuell betrieblicher Altersversorgung und privater
Vorsorge zu entwickeln.
Damit Ihr Sparbeitrag Ihnen den optimalen Nutzen bringt, empfehlen
wir:
· Fordern Sie von uns eine Versorgungs-Analyse an,
· Lassen Sie sich durch uns die verfügbaren Fördermöglichkeiten
(Riester-Rente, betrieblich Altersversorgung, Steuerbegünstigungen)
aufzeigen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.
· Beziehen Sie in Ihre Entscheidung auch die Unternehmens-Ratings
mit ein. Solche Aussagen etwas über die Wirtschaftlichkeit
der Versicherer werten wir für Sie aus.
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